Jugendschutz

Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren!

Seit dem 01.04.2016 ist nach §10 Abs. 3 JuSchuG eine Altersprüfung vor dem Kauf zwingend vorgeschrieben. Alle Tabakwaren sind ein Genussmittel nur für Erwachsene, daher unterstützen wir zu 100% den Jugendschutz in Deutschland, indem wir uns nach besten Möglichkeiten bemühen, dass Jugendliche unter 18 Jahren bei uns nicht einkaufen können, auch wenn es dadurch zu kleinen Umständlichkeiten für Erwachsene Kunden kommen kann.

Altersprüfung vor der Bestellung:

Wir sind laut deutschem Jugendschutzgesetz dazu verpflichtet, vor jeder Bestellung zu überprüfen, ob der Besteller auch volljährig ist. Die Prüfung erfolgt online während des Bestellvorgangs. Nach erfolgreicher Prüfung ist Ihr Account sofort freigeschaltet. Bitte halten Sie eines der folgenden Ausweisdokumente bereit:
Neuer Personalausweis oder alter Personalausweis.

Ein Kundenkonto erspart eine erneute Prüfung beim nächsten Einkauf:

Wir werden die erfolgreiche Altersüberprüfung in Ihrem passwortgeschützten Kundenkonto speichern und Ihnen so eine erneute Prüfung ersparen. Bitte stellen Sie aber auf jeden Fall sicher, dass keine Jugendlichen unter 18 Jahren Zugriff auf Ihr Passwort erlangen. Nur so ist für Sie die geschilderte Altersüberprüfung ein einmaliger Prozess.
Bei Gastbestellungen ohne registriertes Kundenkonto muss die Prüfung des Alters bei jedem Auftrag erfolgen.

Sie haben keinen deutschen Ausweis?

Sollten Sie keinen deutschen Reisepass oder Personalausweis besitzen, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres ausländischen Ausweisdokuments zu. Am einfachsten per E-Mail an info@zigarren-sturm.de Kundenservice. Nach der Verifizierung werden wir Ihr Kundenkonto so schnell wie möglich freischalten.

Zustellung nur mit Altersprüfung:

Unser Partner DHL überprüft bei jeder Zustellung die Volljährigkeit des Empfängers. Bitte halten Sie daher Ihr Ausweisdokument griffbereit. Sollten Sie sich nicht ausweisen können, wird die Sendung für 7 Tage in der nächsten Filiale für Sie verwahrt und kann dann dort gegen Ausweisvorlage abgeholt werden. Ab sofort ist leider keine Zustellung an Packstationen möglich, beachten Sie dies bitte bei Ihrer Lieferanschrift. Zudem kann Ihre Sendung nicht an Nachbarn oder an vereinbarte Ablageorte zugestellt werden. Trifft der Zusteller keine oder keine volljährige Person an, wird das Paket bei Ihrer nächsten Postfiliale zur Abholung bereitgestellt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die beschriebenen Maßnahmen sind Teil des neuen Jugendschutzgesetzes, gültig seit 01.04.2016, und gelten damit ausnahmslos und gleichermaßen für alle Händler von Tabakwaren in Deutschland. Eine Zuwiderhandlung seitens des Händlers ist strafbar. Nur so können wir Ihnen weiterhin erstklassige Tabakwaren bequem über das Internet anbieten.

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